AGB Pool - Stand 01.05.2024

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Leistungen der Vermietung des Whirlpools mit Ofen und Zubehör auf einem Fahrzeuganhänger (im weiteren Mietgegenstand genannt) gelten grundsätzlich die untenstehenden Vereinbarungen, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter getroffen wurden.

1.2. Abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich festgehalten und durch Unterschrift des Mieters und Vermieters bestätigt wurden.

1.3. Der Mietgegenstand kann nur von Personen angemietet werden, welche bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder und Jugendliche dürfen den Whirlpool nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.

1.4 Eine Vermietung an Dritte ist nicht gestattet.

2. Vertragsschluss und Auftragsrücktritt

2.1. Durch den Vermieter erfolgt die schriftliche Angebotserstellung unter Hinweis auf die AGB. Der Mieter bestätigt schriftlich die Annahme des Angebots sowie das Akzeptieren der AGB. Der Vermieter kontaktiert den Mieter, um die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstands zu vereinbaren.

2.2. Der Mietgegenstand kann generell nur für ganze Tage angemietet werden, An- und Abholzeiten sowie Übergabeorte werden zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbart. Miettag ist der Tag, an dem der Mietgegenstand geliefert wird.

2.3. Beim Rücktritt vom Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Buchungstermin 50%, danach 80% Stornogebühr. Beim Rücktritt am Buchungstermin entstehen 100% Stornogebühren.

3. Preise und Zahlung

3.1. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise inklusive der Anlieferung und Abholung des Mietgegenstands, wie sie auf der Internetseite www.pool-to-go.de aufgeführt sind.

3.2. Der Mietpreis ist vor der Übergabe des Mietgegenstands zu entrichten. Die Zahlung des Mietpreises an den Vermieter hat in bar, per Überweisung oder via Paypal vorab zu erfolgen. Die Zahlungsfrist beträgt bei einer Auftragserteilung von mehr als einer Woche vor Nutzungsbeginn des Mietgegenstands fünf Tage. Bei einer Auftragserteilung von unter einer Woche vor Nutzungsbeginn beträgt die Zahlungsfrist drei Tage. Erfolgt die Auftragserteilung kurzfristig, d. h. in weniger als vier Tagen vor Nutzungsbeginn, ist die Zahlung in geeigneter Weise sofort vorzunehmen. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb dieser Frist beim Vermieter eingehen, so ist dieser berechtigt, vom Verleih zurückzutreten und den Termin wieder freizugeben.

3.3. Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, bspw. bei Defekten des Whirlpools oder bei notwendigen, sofort durchführbaren Reparaturmaßnahmen, so wird dem Mieter der komplette Rechnungsbetrag erstattet.

4. Haftung und Kaution

4.1. Zur Übergabe des Mietgegenstands ist durch den Mieter eine Sicherungsgebühr/Kaution in Höhe von 200,00 Euro in bar zu entrichten. Diese Sicherungsgebühr/Kaution wird bei der Rückgabe zurückerstattet.
Eine Rückerstattung erfolgt unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche oder Reparturkosten, an den Vermieter zu entrichten sind. Diese würden durch fehlende Gegenstände oder Beschädigungen des Mietgegenstands entstehen. Sollte ein solcher Fall eintreten, so werden die zusätzlichen Kosten für die Wiederbeschaffung und/oder Reparatur mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr/Kaution verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.

4.2. Jede Beschädigung, Diebstahl und/oder Verlust des Mietgegenstands oder von Teilen dessen, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

4.3. Während der kompletten Mietzeit bis zur Abholung geht die gesamte Haftung auf den Mieter über. Es wird daher der Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch den Mieter empfohlen. Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Mietgegenstand und sorgt zudem für einen ausreichenden Diebstahlschutz.
Der Mieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft während der Mietdauer verursacht wurden. Er hat u.a. die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und die Anlage während des Betriebs durchgängig zu überwachen, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes. Die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.

5. Anlieferung und Reinigung

5.1. Grundsätzlich umfassen die Leistungen des Vermieters die Anlieferung und die Abholung des Mietgegenstands sowie die Endreinigung.

5.2. Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

5.3. Der Mietgegenstand wird in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand übergeben.

5.4. Bei der Übergabe sind der Mietgegenstand und das Zubehör durch den Mieter auf Mängel und Anzahl zu überprüfen. Der Zustand wird durch den Vermieter in einem Übergabeprotokoll festgehalten und sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter bei der Übergabe unterschrieben.

5.5. Der Mieter hat den Mietgegenstand sauber und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Das Wasser muss vor der Abholung abgelassen werden. Der Ascheschacht des Ofens ist vor der Übergabe zu leeren.
Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.

6. Wirksamkeit der Bestimmungen

Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die dem von dem Vertragspartner beabsichtigten Regelungszweck am nächsten kommt (sog. „salvatorische Klausel“). Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen nicht berührt.

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